Entscheidung der Bundesnetzagentur zu offenem Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen bestätigt
Die Bundesnetzagentur hat die Telekom Deutschland GmbH rechtmäßig dazu verpflichtet, der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH antragsgemäß Zugang zu Leerrohren des öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach zu gewähren.