Außengastronomie am Brüsseler Platz darf vorerst bis 24 Uhr öffnen

Köln, 21. Juli 2026 (JPD). Die Stadt Köln hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln fehlerhaft über die Öffnungszeiten einer Außengastronomie am Brüsseler Platz entschieden. Das Gericht gab dem Eilantrag eines Gastwirts gegen die Verkürzung der Öffnungszeit auf 22 Uhr statt.

Die Entscheidung gilt nur für den Antragsteller und vorläufig bis zum Abschluss des Klageverfahrens. Der Gastronom darf seinen Außenbereich damit zunächst weiter bis 24 Uhr öffnen.

Gutachten ordnen Lärm nicht eindeutig zu

Nach Auffassung des Gerichts sind die von der Stadt beauftragten immissionsschutzrechtlichen Gutachten aus dem Jahr 2025 in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Insbesondere lasse sich aus den Messungen nicht ableiten, dass die festgestellten Grenzwertüberschreitungen gerade von der Außengastronomie verursacht würden.

Auch Nachbesserungen während des Gerichtsverfahrens seien teilweise fehlerhaft geblieben. Aus den Gutachten ergebe sich zudem nicht, dass eine Schließung bereits um 22 Uhr alternativlos sei.

Am Brüsseler Platz werden auf öffentlichen Flächen Außengastronomien mit insgesamt rund 700 Plätzen betrieben. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Stadt 2023 verpflichtet, wirksamere Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe ab 22 Uhr zu ergreifen. Seitdem versah die Stadt die Sondernutzungserlaubnisse mit einer entsprechenden Sperrzeit.

Bereits 2025 hatte das Oberverwaltungsgericht eine ablehnende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zugunsten eines Gastronomen aufgehoben. Auf diese Rechtsprechung stützte sich nun auch das Verwaltungsgericht.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. Darüber würde das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden.

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 21. Juli 2026 – Az. 21 L 1017/26
Hauptsacheverfahren: Az. 21 K 2905/26

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