Wirtschaftsplanung der IHK Köln für das Jahr 2021 rechtswidrig
Die Wirtschaftsplanung der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) für das Jahr 2021 war wegen überhöhter Rücklagenzuführung rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom heutigen Tag entschieden und damit der Klage eines IHK-Mitglieds gegen seinen Beitragsbescheid stattgegeben. Die Beklagte reduzierte zum Wirtschaftsjahr 2021 in Reaktion auf Entscheidungen des…