Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP nicht bezahlen
Reduziert ein Versicherter nach einer adipositaschirurgischen Behandlung drastisch sein Gewicht, so kann ein Anspruch auf Gewährung hautstraffender Operationen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine notwendige Krankenbehandlung handelt. Dies ist bei überschüssigen Hautfalten nur dann der Fall, wenn schwerwiegende Hautveränderungen oder eine erhebliche Entstellung…