Arbeitsgericht Göttingen

Kündigung wegen ungenehmigter Tierversuche:

In dem Verfahren des Max-Planck-Instituts wegen ungenehmigter Tierversuche haben die Parteien im schriftlichen Verfahren einen Vergleich geschlossen. Danach wurde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit Ablauf des 31.01.2024 beendet. Das Max-Planck-Institut wird aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte mehr herleiten. Das Kündigungsschutzverfahren hat sich damit erledigt. Eine Gerichtsverhandlung wird nicht stattfinden. (c)…

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Kündigung einer Wissenschaftlerin wegen nicht genehmigter Tierversuche – Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Göttingen

Am 30.01.2023, um 09:00 Uhr, findet vor dem Arbeitsgericht Göttingen eine Kammerverhandlung in dem Kündigungsschutzverfahren des Max-Planck-Instituts MultidisziplinäreNaturwissenschaften statt. In dem Gerichtsverfahren geht es um die fristlose Kündigung einer langjährig bei der Beklagten beschäftigten und in Fachkreisen renommierten Wissenschaftlerin. Die Beklagte wirft derKlägerin die Durchführung von Tierversuchen ohne vorherige Genehmigung durch die hierfür zuständige Behörde…

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Einführung der digitalen Akte beim Arbeitsgericht Göttingen

Das Arbeitsgericht Göttingen stellt auf eine digitale Aktenführung um. Die Einführung der neuen Software „e²A" findet ab dem 09.01.2023 statt. Während der Einführungsphase ist die Erreichbarkeit des Arbeitsgerichts eingeschränkt; das Telefon wird teilweise zum Arbeitsgericht Braunschweig umgeleitet. Ab Anfang Februar 2023 werden neu eingehende Verfahren ausschließlich digital geführt. Die Einführung…

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