Das Arbeitsgericht Göttingen stellt auf eine digitale Aktenführung um. Die Einführung der neuen Software „e²A“ findet ab dem 09.01.2023 statt. Während der Einführungsphase ist die Erreichbarkeit des Arbeitsgerichts eingeschränkt; das Telefon wird teilweise zum Arbeitsgericht Braunschweig umgeleitet. Ab Anfang Februar 2023 werden neu eingehende Verfahren ausschließlich digital geführt.

Die Einführung der digitalen Akte wird seit Monaten vorbereitet. Die vorhandenen Datenbänke wurden überarbeitet, die bisherigen Arbeitsabläufe analysiert, besprochen und angepasst. Die Sitzungssäle mussten umgebaut und mit Computerarbeitsplätzen ausgestattet werden. Rechtsanwälte und Behörden dürfen ihre Schriftsätze bereits seit Anfang dieses Jahres ausschließlich digital einreichen (§ 46d ArbGG). Alle anderen analog eingereichten Unterlagen müssen vom Arbeitsgericht (rechtssicher) eingescannt und zur digitalen Akte genommen werden.

Für das Arbeitsgericht ist die Umstellung eine große Herausforderung, da sie zu erheblichen Veränderungen der Arbeitsabläufe führt. Von den Mitarbeitern wird die Digitalisierung dennoch begrüßt. Nach den umfangreichen Vorbereitungsarbeiten ist es gut, dass es mit der digitalen Akte „losgeht“.

Das Arbeitsgericht Göttingen beschäftigt derzeit 3 Richter(innen), 1 Geschäftsleiter und 7 Servicekräfte. Im Jahr 2022 wurden 1.200 Verfahren bearbeitet. Die Zuständigkeit umfasst insbesondere alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG).

Quelle: Arbeitsgericht Göttingen, Pressemitteilung vom 23. Dezember 2022

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