In dem Verfahren des Max-Planck-Instituts wegen ungenehmigter Tierversuche haben die Parteien im schriftlichen Verfahren einen Vergleich geschlossen. Danach wurde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit Ablauf des 31.01.2024 beendet. Das Max-Planck-Institut wird aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte mehr herleiten. Das Kündigungsschutzverfahren hat sich damit erledigt. Eine Gerichtsverhandlung wird nicht stattfinden.

(c) Arbeitsgericht Göttingen, 21.02.2024

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