Beschwerde gegen die gerichtliche Untersagung des Abschusses einer Wölfin in Jork erfolglos
Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 5. September 2024 die Beschwerde des Landkreises Stade gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade vom 26. Juni 2024, mit der dieses den Abschuss der Wolfsfähe GW4032f untersagt hat, zurückgewiesen.