Musikhochschule Hannover durfte das Besetzungsverfahren für die Präsidentenstelle nicht abbrechen
Der 5. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 11. Juli 2024 entschieden, dass der Abbruch des Besetzungsverfahrens für die Präsidentenstelle der Musikhochschule Hannover rechtswidrig ist (Az.: 5 ME 31/24).