Karriere-Garantie an Hochschulen unzulässig: Karlsruhe kippt Berliner Regelung
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Berliner Regelung zur verbindlichen Anschlusszusage für promovierte Wissenschaftler nach befristeter Qualifikationsbeschäftigung verfassungswidrig ist. Die Vorschrift verletzt die Wissenschaftsfreiheit und überschreitet die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin, da das Arbeitsrecht insoweit dem Bund vorbehalten ist.