
Hamburg, 12. Juni 2026 (JPD) Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben auf ihrer Frühjahrskonferenz in Hamburg rund 50 Beschlüsse zu aktuellen rechtspolitischen Themen gefasst. Im Mittelpunkt standen Reformen im Sexualstrafrecht, die Bekämpfung extremistischer Straftaten gegen kritische Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz von Justiz und Rechtsstaat. Die Tagung fand am 11. und 12. Juni unter Vorsitz der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina statt.
Einen Schwerpunkt bildete der Umgang mit sexualisierter Gewalt. Auf Initiative Hamburgs und Niedersachsens forderte die Konferenz den Bund auf, die Verjährungsfristen für bestimmte Vergewaltigungsdelikte zu verlängern. Hintergrund ist, dass besonders schwere Fälle des § 177 StGB, bei denen Opfer keinen entgegenstehenden Willen äußern können, seit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 teilweise bereits nach fünf Jahren verjähren.
Zudem sprach sich die Konferenz dafür aus, schwere Sexualstraftaten in den Katalog des § 138 StGB aufzunehmen. Künftig soll geprüft werden, ob eine strafbewehrte Anzeigepflicht für geplante Sexualdelikte eingeführt werden kann. Die Länder begründeten dies insbesondere mit Erkenntnissen über Tatplanungen in digitalen Kommunikationsräumen.
Länder fordern schärfere Instrumente gegen Extremismus und Organisierte Kriminalität
Die Justizministerkonferenz befasste sich außerdem mit der Bekämpfung extremistischer Angriffe auf kritische Infrastruktur. Auf Initiative mehrerer Länder soll geprüft werden, ob der Strafrahmen für verfassungsfeindliche Sabotage nach § 88 StGB von fünf auf zehn Jahre erhöht und strafprozessuale Ermittlungsbefugnisse erweitert werden können.
Weitere Beschlüsse betreffen die Organisierte Kriminalität. Nach Auffassung der Länder sollte geprüft werden, wie dieses Kriminalitätsphänomen eigenständig strafrechtlich erfasst und die Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte erleichtert werden kann.
Auch die Resilienz der Justiz stand im Fokus der Beratungen. Die Konferenz bat die Bundesjustizministerin zu prüfen, wie nationale und internationale Justizeinrichtungen in Deutschland besser vor Drittstaatsanktionen geschützt werden können. Zudem sprachen sich die Länder dafür aus, die Bundesnotarordnung zu ändern, damit Notarinnen und Notare ausdrücklich zur Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung verpflichtet werden.
Darüber hinaus erneuerte die Konferenz ihre Forderung nach einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat. Bund und Länder seien gefordert, die Justiz personell zu stärken, die Digitalisierung voranzutreiben und Verfahren effizienter zu gestalten, um die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats langfristig zu sichern.






