Katzenbeschlagnahme bleibt bestehen – Gericht verlangt konkreten Eigentumsnachweis
Ein Mann scheiterte vor dem Amtsgericht Hersbruck mit seiner Klage auf Herausgabe dreier Katzen aus einem Tierheim, weil er deren Eigentum nicht ausreichend nachweisen konnte. Auch das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte die Entscheidung – das Urteil ist nun rechtskräftig.