Doppelmord auf Teneriffa: Beamter behält trotz Strafe in Spanien seine Pension
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nur ein deutsches Strafurteil den Verlust von Pensionsansprüchen eines Ruhestandsbeamten bewirken kann. Eine ausländische Verurteilung – selbst wegen schwerster Straftaten – genügt dafür nicht.