Gericht stoppt geplante Tötungen von Fischottern in Oberfranken
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken zu Maßnahmen gegen Fischotter vorläufig außer Vollzug gesetzt, da sie voraussichtlich rechtswidrig ist. Die Verfügung hätte Eingriffe bis hin zur Tötung in bestimmten Regionen erlaubt, obwohl der Erhaltungszustand der Fischotter in Oberfranken nicht als günstig gilt.