BaFin muss Bankenabgabe aus den Jahren 2011–2014 zurückzahlen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt verpflichtet die BaFin, zwischen 2011 und 2014 gezahlte Bankenabgaben zurückzuerstatten. Die Entscheidung stellt fest, dass die Zweckbindung der Beiträge nach Ende der Brückenfinanzierung nicht mehr gegeben war. Weitere Klagen von Kreditinstituten laufen.