„Verlogenes Scheinauftreten“: Keine Auskunftspflicht der Bewertungsplattform
Das Landgericht Bamberg hat den Antrag eines Unternehmens auf Herausgabe von Nutzerdaten nach kritischen Bewertungen auf einer Arbeitgeberplattform abgelehnt. Die geäußerte Kritik sei noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und stelle keine strafbare Schmähung dar.