Karlsruhe stärkt Mieterrechte – Haftung bei Eisglätte auch für Eigentümer
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter von Eigentumswohnungen für Unfälle ihrer Mieter durch Eisglätte haften können. Auch bei beauftragtem Winterdienst bleibt die Verkehrssicherungspflicht mietvertraglich bestehen.