Keine Vorher-Nachher-Werbung bei Hyaluron-Behandlungen für Nase und Kinn
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ästhetische Behandlungen mit Hyaluron zur Veränderung von Nase oder Kinn nicht mit Vorher-Nachher-Bildern beworben werden dürfen. Solche Eingriffe gelten als operative plastisch-chirurgische Maßnahmen, für deren Wirkung eine vergleichende Darstellung nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig ist.