Keine Vorfahrtsregel „rechts vor links“ auf Parkplätzen ohne Straßencharakter
Das Landgericht Bamberg hat klargestellt, dass die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ auf Parkplätzen ohne klaren Straßencharakter nicht greift. Nach einem Unfall in Haßfurt müssen beide Fahrer jeweils die Hälfte des Schadens tragen.