Zell scheitert mit Klage auf Umbenennung der Weinlage „Schwarze Katz“
Die Stadt Zell darf die Großlage „Schwarze Katz“ nicht in „Zeller Schwarze Katz“ umbenennen, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied. Die Voraussetzungen für eine Namensänderung seien nicht erfüllt; der Name wäre zudem irreführend und mit dem neuen Weinbezeichnungsrecht nicht vereinbar.