Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt Verlegung von Versammlung am Nikolaiort
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Eilantrag gegen die Verlegung einer für den 12. Juli geplanten Versammlung vom Nikolaiort abgelehnt. Die Entscheidung folgt der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zur gleichen Thematik.