Soldaten in Mali: Bundeswehr darf Zulagen für Sprengstoffentschärfer nicht zurückfordern
Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärt die Rückforderung von Zulagen für Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr in Mali für rechtswidrig. Die Soldaten hatten während ihres Auslandseinsatzes Fahrzeuge kontrolliert und die Zahlungen über mehrere Jahre erhalten.