Auslieferung eines wegen illegaler Schleusung Verfolgten nach Frankreich ist zulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Auslieferung eines Verfolgten u.a. wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einer illegalen Schleusung von 67 Migranten über den Ärmelkanal für zulässig erklärt.