Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde zu Vaterschaftsfeststellung ab
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren abgewiesen. Die Richter sahen keine ausreichenden Hinweise auf eine Grundrechtsverletzung. Frühere Entscheidungen der DDR bleiben damit für den Fall verbindlich.