Testamentarisches Vermächtnis an Hausarzt trotz Berufsrechtsverstoß wirksam
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein testamentarisches Vermächtnis zugunsten eines Hausarztes nicht allein deshalb unwirksam ist, weil es möglicherweise gegen ein berufsrechtliches Zuwendungsverbot (§ 32 BO-Ä) verstößt. Berufsrechtliche Regelungen schützen lediglich die ärztliche Berufsausübung, nicht aber die Testierfreiheit des Patienten, die durch das Grundgesetz besonders geschützt ist. Das Verfahren wurde an…