Hessens Justizminister Roman Poseck kündigt Überprüfung der hessischen Regelungen zur Vergütung von Gefangenen an
„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft unmittelbar die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die hessische Rechtslage ist nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Gleichwohl werden wir unsere Gesetze im Hinblick auf die Anforderungen aus Karlsruhe überprüfen. Die Notwendigkeit von Veränderungen ist gut denkbar. Mit Blick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsfrist bis 2025 einräumt,…