„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft unmittelbar die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die hessische Rechtslage ist nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Gleichwohl werden wir unsere Gesetze im Hinblick auf die Anforderungen aus Karlsruhe überprüfen. Die Notwendigkeit von Veränderungen ist gut denkbar. Mit Blick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsfrist bis 2025 einräumt, werden wir sorgfältig prüfen und keinen Schnellschuss machen. Ziel muss es sein, weiter umfassende Arbeitsmöglichkeiten im hessischen Justizvollzug anzubieten. Dies dient der Resozialisierung. Weiterhin kommt es darauf an, die Häftlinge verfassungskonform zu vergüten. Außerdem müssen die besonderen Umstände im Justizvollzug, insbesondere die geringere Produktivität und die hohen Gesamtkosten, zum Beispiel im Rahmen der Bewachung, Berücksichtigung finden. Hessen wird zu diesen Fragen auch den Dialog mit den anderen Bundesländern suchen“, führte Roman Poseck heute in Wiesbaden anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Entlohnung der Gefangenen aus.

(c) HMdJ, 20.06.23

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