17. September 1970 – Konstituierung des „Notparlamentes“
Der Gemeinsame Ausschuss von Bundestag und Bundesrat („Notparlament“), den die Bundesregierung über ihre Planungen für den Verteidigungsfall zu unterrichten hat, tritt erstmals zusammen. Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21