29. März 1979 – Deutsche Europaabgeordnete werden Bundestagsabgeordneten gleichgestellt
Der Bundestag billigt das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse“ der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament. Die darin getroffenen Bestimmungen stellen die Abgeordneten im Wesentlichen den Mitgliedern des Deutschen Bundestages gleich. Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21