26. Mai 1993 – Deutscher Bundestag beschließt Neuregelung des Asylrechts
Der Bundestag stimmt Einschränkungen im Asylverfahren zu, nachdem die Zahl der Asylsuchenden im Zuge des Balkankonfliktes sprunghaft angestiegen war. Unter anderem hält das Konzept der sicheren Dritt- und Herkunftsstaaten Einzug in die Verfassung.