Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung muss einzelne Zahlungen von vorläufig sichergestellten Geschäftskonten freigeben
Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung muss einzelne Zahlungen von vorläufig sichergestellten Geschäftskonten freigeben. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am 16. Juni 2023 nach summarischer Prüfung im Eilverfahren entschieden und damit dem Eilantrag eines Medienunternehmens stattgegeben. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung besteht seit dem 2. Januar 2023. Sie wurde mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II…