Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen
Dies hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf heute (28. Mai 2024) unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Erfried Schüttpelz in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der adidas AG (Verfügungsklägerin) und der Nike Retail B.V. (Verfügungsbeklagten) entschieden. Die Nike Retail B.V. hat damit im Berufungsverfahren teilweise Erfolg – ihr bleibt es nur…