Klage gegen Preiserhöhung von Amazon Prime erfolgreich
„Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Damit ist die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen unzulässig.“ Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kann hiergegen noch in Berufung gehen.