Agententätigkeit für Russland: dreieinhalb Jahre Haft für ehemaligen Bundeswehr-Soldaten
Am 4. Mai 2023 übermittelte der Angeklagte dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn aus eigenem Antrieb mehrere nur für den Dienstgebrauch bestimmte Dokumente der Bundeswehr zwecks Weiterleitung an einen russischen Nachrichtendienst und bot eine Zusammenarbeit und die Lieferung weiterer Dokumente der Bundeswehr an.