DAV fordert Beibehaltung des Anwaltszwangs ab 5.000 Euro Streitwert
Der Deutsche Anwaltverein fordert, den Anwaltszwang ab 5.000 Euro Streitwert beizubehalten, auch wenn die Zuständigkeit der Amtsgerichte ausgeweitet wird. Ohne anwaltliche Vertretung drohe eine Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und eine zusätzliche Belastung der Justiz.