Haspa haftet für Schaden durch Tresorraumeinbruch
Das Landgericht Hamburg hat heute Urteile in drei Einzelprozessen über Schadensersatzforderungen wegen des Einbruchs in den Tresorraum der Haspa-Filiale Norderstedt im August 2021 verkündet, bei dem rund 650 Kunden-Schließfächer aufgebrochen worden waren. Nach den Urteilen haftet die Haspa den Kunden gegenüber auf Schadensersatz wegen des entwendeten Inhalts der aufgebrochenen Schließfächer, weil…