Einführung von elektronischen Beurkundungen: Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung vorgelegt
Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können: also zum Beispiel mittels eines Unterschriftenpads. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Bislang ist das Beurkundungsverfahren grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet.