Justizministerium legt Gesetzentwurf für Nachhaltigkeitsberichterstattung vor
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) veröffentlicht, der Unternehmen künftig zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Die Vorgaben sollen ab 2025 schrittweise gelten, möglichst bürokratiearm ausgestaltet sein und eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer vorsehen.