Hermeskeil: wasser- und naturschutzrechtliche Anordnungen gegenüber Eigentümer der sog. Katzenmmühle rechtmäßig
Die 9. Kammer des Verwaltungsgericht Trier hat mit Urteil vom 01.07.2024 entschieden, dass mehrere vom Landkreis Trier-Saarburg gegenüber dem Eigentümer der sog. Katzenmühle ausgesprochene wasser- und naturschutzrechtliche Anordnungen rechtmäßig sind.