Bernkastel-Kues: Neue Moselanlegestellen erzeugen keine unzulässigen Lärm- und Lichtimmissionen
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage der Eigentümerin eines Wohnhauses und Weingutes gegen eine wasserrechtliche Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb zweier Moselanlegestellen für die Fahrgastschifffahrt in der Nachbarschaft der Klägerin abgewiesen.