Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung kann auch bei einem Heranwachsenden noch verhältnismäßig sein
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage des 18-jährigen Klägers im Verfahren 8 K 1152/23.TR gegen die Anordnung seiner erkennungsdienstlichen Behandlung abgewiesen. Gegen den Kläger und seinen Freund, dem Kläger im Verfahren 8 K 1151/23.TR, war bezüglich zweier Vorfälle im Oktober 2021 u.a. wegen des Verdachts des besonders schweren…