Vorkaufsrecht: Berliner Abwendungsvereinbarungen bleiben gültig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Abwendungsvereinbarungen zur Vermeidung des Vorkaufsrechts in den sozialen Erhaltungsgebieten „Boxhagener Platz“, „Falkplatz“, „Luisenstadt“ und „Graefestraße“ weiterhin wirksam sind. Immobiliengesellschaften hatten argumentiert, die Verträge seien nach einem späteren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nichtig oder kündbar – dem folgte das Gericht nicht.