Landtagswahl in Bayern: Polizei weist nachdrücklich auf die Strafbarkeit der Beschädigung von Wahlplakaten hin
(c) Valodnieks / CC BY-SA 4.0 Im Vorgriff auf die bevorstehende Landtagswahl weist die Polizei darauf hin, dass die Beschädigung von Wahlplakaten keine adäquate Form der politischen Meinungsäußerung sondern eine Straftat darstellt, die konsequent verfolgt wird. Am 08. Oktober dieses Jahres wird der Bayerische Landtag neu gewählt. Im Rahmen der…