Justizminister Herbert Mertin vollzog bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach sowie bei den Amtsgerichten Bad Sobernheim und Idar-Oberstein den Wechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft bzw. der Gerichte nochmals offiziell. Anwesend waren dabei auch der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz Thomas Henrichs, der Präsident des Landgerichts Bad Kreuznach Thomas Bergmann und der Leitende Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Harald Kruse.
Im kleinsten Kreis verabschiedete Minister Mertin den früheren Leiter der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Michael Brandt, der zum 31. Januar 2020 in den Ruhestand getreten war, und begrüßte den – nunmehr seit gut zwei Jahren dort tätigen – Leitenden Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler. Auch gratulierte er der neuen Direktorin des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Ulrike Porcher-Christmann, die zum 1. Juni 2020 auf Friederike Trageser an der Spitze des Amtsgerichts Bad Sobernheim gefolgt war. Eine weitere personelle Veränderung gab es an der Spitze des Amtsgerichts Idar-Oberstein: Die Leitung des Amtsgerichts Idar-Oberstein übernahm zum 15. September 2022 Oliver Merten. Sein Vorgänger, Hans-Walter Rienhardt, war zu diesem Datum in den Ruhestand getreten.
Auf die sonst zu diesem Anlass üblichen öffentliche Feierstunden unter Beteiligung von Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung und Politik musste pandemiebedingt verzichtet werden.
Minister Mertin nahm das Treffen zum Anlass, zunächst den Ausgeschiedenen für ihre Tätigkeit im Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz zu danken und ihnen für den wohlverdienten Ruhestand alles Gute, insbesondere eine langanhaltende Gesundheit zu wünschen. Anschließend richtete er sich an die „neuen“ Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber: „Sie haben in der Krisensituation der Corona-Pandemie ein neues Amt übernommen und waren direkt mit den besonderen damit einhergehenden Herausforderungen konfrontiert. Diese haben Sie hervorragend gemeistert und dabei direkt Ihre Fähigkeiten als starke Führungskräfte in der rheinland-pfälzischen Justiz unter Beweis gestellt. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.“
Information:
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ist zuständig für die Bearbeitung aller Strafsachen im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach sowie für alle umfangreichen und bedeutsamen Wein- und Lebensmittelstrafsachen in Rheinland-Pfalz. Der Landgerichtsbezirk umfasst die Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld und Teile des Rhein-Hunsrück-Kreises. Im Bezirk liegen die Amtsgerichte Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Idar-Oberstein und Simmern (Hunsrück). Die Behörde hat 63 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das Amtsgericht Bad Sobernheim ist eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Bad Kreuznach. Sein Zuständigkeitsgebiet umfasst die Verbandsgemeinden Kirner Land mit Sitz in Kirn/Nahe und Nahe-Glan mit Sitz in Bad Sobernheim. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt 25.
Das Amtsgericht Idar-Oberstein ist eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Bad Kreuznach. Sein Zuständigkeitsgebiet umfasst den Landkreis Birkenfeld und damit die kreisangehörige Stadt Idar-Oberstein sowie die Verbandsgemeinden Baumholder, Birkenfeld und Herrstein-Rhaunen mit deren Ortsgemeinden. Das Gericht hat insgesamt 55 Beschäftigte.
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 16. März 2023