Justizminister Herbert Mertin vollzog bei den Amtsgerichten Neustadt an der Weinstraße, Bad Dürkheim und Frankenthal sowie bei dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und dem Sozialgericht Speyer den Wechsel an der Spitze der der Gerichte nochmals offiziell. Anwesend waren dabei auch Staatssekretär Dr. Matthias Frey, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Professor Lars Brocker, der Präsident des Oberlandesgerichts Zweibrücken Bernhard Thurn, der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Stephan Gutzler und der Präsident des Landgerichts Frankenthal Harald Jenet.

Im kleinen Kreis gratulierte Minister Mertin der neuen Direktorin des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße, Susanna Braun, die zum 6. Oktober 2021 auf den heutigen Staatssekretär Dr. Matthias Frey an der Spitze des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße gefolgt war. Auch gratulierte er dem neuen Direktor des Amtsgerichts Bad Dürkheim, Daniel Hoffmann, der zum 14. Juni 2022 auf Frau Braun an der Spitze des Amtsgerichts Bad Dürkheim gefolgt war. Der dritte Amtswechsel im Landgerichtsbezirk Frankenthal betraf das Amtsgericht Frankenthal: Der dort bis zum 31. Januar 2022 amtierende Direktor Dr. Michael Steitz ist seit 1. Februar 2022 als Vorsitzender Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken tätig. Zum 14. Juni 2022 hat Jürgen Blum die Leitung des Amtsgericht Frankenthal übernommen. Minister Mertin sprach den beiden Kollegen ebenfalls seine herzlichsten Glückwünsche aus.

Mit Blick auf das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße verabschiedete Minister Mertin die frühere Präsidentin des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße, Elisabeth Faber-Kleinknecht, die zum 30. Juni 2020 in den Ruhestand getreten war und begrüßte den – nunmehr seit gut zweieinhalb Jahren tätigen – Präsidenten des Verwaltungsgerichts Dr. Christof Berthold. Auch gratulierte er dem neuen Präsidenten des Sozialgerichts Speyer, Dr. Johannes Holzheuser, der zum 1. Oktober 2021 auf Anette Schmidt an der Spitze des Sozialgerichts Speyer gefolgt war. Anette Schmidt war zum 1. Oktober 2021 in den Ruhestand getreten.

Auf die sonst zu diesem Anlass üblichen öffentliche Feierstunden unter Beteiligung von Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung und Politik musste pandemiebedingt verzichtet werden.

Minister Mertin nahm das Treffen zum Anlass, zunächst den Ausgeschiedenen für ihre Tätigkeit im Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz zu danken und ihnen für den wohlverdienten Ruhestand alles Gute, insbesondere eine langanhaltende Gesundheit zu wünschen. Anschließend richtete er sich an die „neuen“ Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber: „Ihr Antritt eines neuen Amts fiel zeitlich in die Krisensituation der Corona-Pandemie. Dadurch waren Sie direkt mit den besonderen damit einhergehenden Herausforderungen konfrontiert. Diesen Herausforderungen haben Sie sich nicht nur gestellt, sondern sie als Chance begriffen und direkt Ihre Fähigkeiten als starke Führungskräfte in der rheinland-pfälzischen Justiz unter Beweis gestellt. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.“

Information:

Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße ist eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Frankenthal. Sein Zuständigkeitsgebiet umfasst die Städte Neustadt an der Weinstraße und Lambrecht sowie die Verbandsgemeinde Lambrecht und die Ortsgemeinde Hassloch. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt 58.

Das Amtsgericht Bad Dürkheim ist eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Frankenthal. Sein Zuständigkeitsgebiet umfasst die Städte Bad Dürkheim, Deidesheim, Freinsheim und Wachenheim, sowie die Gemeinden Bobenheim, Dackenheim, Ellerstadt, Erpolzheim, Forst, Friedelsheim, Gönnheim, Herxheim am Berg, Kallstadt, Meckenheim, Niederkirchen, Ruppertsberg, Weisenheim am Berg und Weisenheim am Sand. Das Gericht hat insgesamt 29 Beschäftigte.

Das Amtsgericht Frankenthal ist eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Frankenthal. Sein Zuständigkeitsgebiet umfasst die Stadt Frankenthal (Pfalz), die Gemeinden Bobenheim-Roxheim und Lambsheim sowie die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, bestehend aus den Gemeinden Beindersheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim, Kleinniedesheim und Lambsheim. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt 48.

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ist eines von vier Verwaltungsgerichten des Landes Rheinland-Pfalz. Der Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts umfasst die gesamte Pfalz: die Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz und Donnersbergkreis. Das Gericht hat insgesamt 27 Beschäftigte.

Das Sozialgericht Speyer ist eines von vier Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz. Der Zuständigkeitsbericht des Sozialgerichts umfasst die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße, Rhein-Pfalz-Kreis und Südwestpfalz. Das Gericht hat insgesamt 44 Beschäftigte.

Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 13. April 2023

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