Kanzleipflicht: Bundesrechtsanwaltskammer legt Reformvorschlag für § 27 BRAO vor

Rust, 26.09.2026 (JPD) – Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fordert eine Reform der gesetzlichen Kanzleipflicht für Rechtsanwälte. Die 171. Hauptversammlung sprach sich am Freitag mit deutlicher Mehrheit für einen Vorschlag zur Neufassung von § 27 Abs. 1 BRAO aus.

Danach soll ein Rechtsanwalt im Bezirk seiner Rechtsanwaltskammer die erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Berufsausübung vorhalten. Insbesondere sollen Zustellungen, Erreichbarkeit, Verschwiegenheit und Beschlagnahmeschutz gewährleistet werden.

Für den Vorschlag stimmten 23 Präsidentinnen und Präsidenten, vier votierten dagegen, einer enthielt sich. Der Begriff der Kanzlei soll beibehalten, künftig aber gesetzlich definiert werden.

Anlass der Debatte war ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 2025 zur Kanzleipflicht. Die BRAK will nach eigenen Angaben nicht den Ausgang eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht abwarten, sondern unmittelbar auf eine gesetzliche Neuregelung hinwirken.

Nach einer Änderung der BRAO könnte die Satzungsversammlung die Anforderungen an eine Kanzlei weiter konkretisieren.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner