Sexualstrafrecht: Bundesjustizministerin Hubig will Strafen verschärfen und verbale Belästigung unter Strafe stellen

Symbolbild; KI-generiert

Berlin, 2. November 2026 (JPD) – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vorgelegt. Vorgesehen sind ein neuer Straftatbestand für verbale und nonverbale sexuelle Belästigung, längere Verjährungsfristen sowie höhere Mindeststrafen für bestimmte sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen.

Künftig sollen sexuell bestimmte Äußerungen oder Gesten mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können, wenn sie geeignet sind, Betroffene einzuschüchtern oder zu bedrängen. Hierzu soll § 184i StGB um einen neuen Absatz ergänzt werden. Für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll die Verjährungsfrist einheitlich auf 20 Jahre festgelegt werden.

Bei gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigungen sieht der Entwurf eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Für andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigungen soll die Mindeststrafe auf drei Jahre steigen. Eine Mindeststrafe von fünf Jahren ist auch vorgesehen, wenn die Tat eine Schwangerschaft verursacht.

Der Gesetzentwurf wurde den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übermittelt. Die Frist endet am 30. November 2026.

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