Zu den Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofes gegen den russischen Staatspräsidenten Vladimir Putin und die russische Beauftragte für Kinderrechte Maria Lwowa-Belova erklären Boris Mijatovic, Sprecher für Menschenrechtspolitik und Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:
Die Welt schaut hin und lässt Opfer von Kriegsverbrechen nicht allein, das zeigen die aktuellen Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofes. Die Anklage gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin und seine Beauftragte für Kinderrechte Maria Lwowa-Belova umfasst schwere Anschuldigungen bei der Verschleppung tausender Kinder aus der Ukraine. Wichtig ist dabei das klare Signal: Die individuelle Verantwortung für diese Kriegsverbrechen macht nicht vor den Staatsämtern der Personen halt. Das ist für die internationale Ordnung ein Meilenstein.
Über 16.000 Kinder wurden bereits von russischen Truppen aus der Ukraine verschleppt und viele in Russland zur Adoption freigegeben. Bisweilen wurde sogar im Fernsehen für diese völkerrechtswidrige Praxis geworben. Die russische Führung hat Entscheidungen getroffen, um diese Verschleppung zu fördern und im Verfahren zu beschleunigen, zum Beispiel bei der Einbürgerung in Russland. Die Anklage unterstellt den politischen Akteuren der russischen Staatsführung die direkte Verantwortung für ein systematisches Kriegsverbrechen.
Von diesen Haftbefehlen geht die Botschaft aus, dass Kriegsverbrechen nicht einfach passieren, sondern dass Menschen Entscheidungen über Kriegsverbrechen treffen. Diese Menschen müssen nun noch viel stärker mit Anklagen der internationalen Gemeinschaft rechnen. Ebenfalls klar ist, dass ein Amt in der Staatsführung keine Immunität geben kann und permanente Mitglieder im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen keine Sonderrechte haben. Das sind gute Signale für eine starke internationale Gemeinschaft, die auf das Völkerrecht setzt und dem Recht des Stärkeren eine klare Absage erteilt.