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Bauernproteste:  Beschwerde der Polizei gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam zurückgewiesen

Angesichts der Vorgaben durch die nicht angegriffenen Auflagen und der Möglichkeit für Verkehrsteilnehmende, auf andere Straßen auszuweichen, sei nicht belegt, dass es zu einem im Hinblick auf die Bedeutung der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit nicht mehr hinnehmbaren Erliegen oder einer massiven Behinderung des Verkehrsflusses komme.

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