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Änderung des Lobbyregistergesetzes in Kraft

Hinsichtlich der namentlich im Register genannten Personen sind zukünftig Angaben zu deren (früheren) Tätigkeiten im Deutschen Bundestag, der Bundesregierung oder der Bundesverwaltung zu tätigen („Drehtüreffekt“). Außerdem sind nun detaillierte Informationen zur Finanzierung der Interessenvertreter/-innen und zu eventuell betriebener Interessenvertretung im Auftrag Dritter bereitzustellen. 

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