Verwaltungsgericht stoppt Abordnung von Lehrkräften an Grundschulen im Raum Münster
Das Verwaltungsgericht Münster hat mit heute bekannt gegebenen Beschlüssen vom 6. August 2024 Eilanträgen von Lehrkräften aus Münster und Umgebung gegen ihre Abordnung an eine Grundschule in Gelsenkirchen bzw. eine Grundschule in Münster stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der jeweiligen Klage angeordnet.