Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der NWL darf die Stelle des hauptamtlichen Verbandsvorstehers besetzen. Der bisherige Amtsinhaber scheitert vor dem Oberverwaltungsgericht.
Das Landgericht Leipzig untersagt 13 Verlagen, die exklusive Belieferung einer sächsischen Presse-Grossistin einzustellen.
Die Bundeswehr darf Beförderungen zum Stabsfeldwebel vorerst aussetzen. Hauptfeldwebel scheitern vor dem Oberverwaltungsgericht.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Tübinger Grundsteuersatzung. Die rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B ist wirksam.
Das Verwaltungsgericht Göttingen stoppt die Parkraumbewirtschaftung im Ostviertel vorläufig. Ein erheblicher Parkraummangel sei nicht belegt.
Das Oberlandesgericht Bamberg verzeichnete 2025 rund 3.600 neue Verfahren. Strafsachen bleiben erhöht, die elektronische Akte ist eingeführt.
Das Landgericht München I bestätigt den Schuldspruch gegen Ludwig K. wegen sexueller Belästigung und verhängt 120 Tagessätze.
Das Arbeitsgericht Berlin erklärt Kündigungen einer VZB-Portfoliomanagerin für unwirksam. Grund waren formelle Fehler.
Das Amtsgericht München erlaubt einer Wohnungseigentümergemeinschaft, einen Teich stillzulegen und durch Bepflanzung zu ersetzen.
Amtswechsel bei der Staatsanwaltschaft Landshut: Dr. Klaus Ruhland folgt auf Georg Freutsmiedl als Leitender Oberstaatsanwalt.
Sachsen-Anhalt führt die elektronische Akte in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Weitere Justizbereiche sollen folgen.
Movie2k-Komplex: Generalstaatsanwaltschaft Dresden vollstreckt Einziehung von 2,5 Millionen Euro gegen Berliner Immobilienmakler.