Enkeltrick und Schockanrufe: Landgericht München I verhängt mehr als zehn Jahre Haft

München, 21. August 2026 (JPD). Das Landgericht München I hat einen 29 Jahre alten Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen sowie wegen fünf versuchter banden- und gewerbsmäßiger Betrugstaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und zwei Monaten verurteilt. Mehrere Taten standen dabei in Tateinheit mit Amtsanmaßung.

Die 31. Große Strafkammer verhängte nach 13 Verhandlungstagen Einzelstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie sechs Jahren und sechs Monaten. Daneben ordnete sie die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 38.000 Euro an.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte sich der Angeklagte mit weiteren Personen zu einer Bande zusammengeschlossen, die zunächst Betrugstaten nach dem sogenannten Enkeltrick und später auch sogenannte Schockanrufe beging. Dabei gaben sich Anrufer als nahe Angehörige aus und täuschten vor, dringend Geld zu benötigen oder sich in einer Notlage zu befinden.

Der Angeklagte übernahm innerhalb der arbeitsteilig organisierten Tätergruppe nach Überzeugung der Kammer unterschiedliche Funktionen. Teilweise agierte er als Logistiker und koordinierte die Geldabholung sowie den Kontakt zwischen Anrufer und Abholer. In anderen Fällen trat er selbst als sogenannter Keiler auf und führte die betrügerischen Telefonate.

Zwischen Juli 2020 und Mai 2023 wurden nach den Feststellungen des Gerichts zahlreiche ältere Menschen kontaktiert und zur Übergabe hoher Geldbeträge aufgefordert. In mehreren Fällen kam es tatsächlich zu Geldübergaben. Dabei entstanden Schäden von 40.000 Euro und 18.600 Euro. Die 18.600 Euro konnten bei der Festnahme einer Abholerin sichergestellt und später an die Geschädigte zurückgegeben werden.

In drei weiteren Fällen scheiterte die Übergabe von Bargeldbeträgen in Höhe von 15.000 beziehungsweise 10.000 Euro sowie von Schmuck im Wert von 1.800 Euro lediglich daran, dass die jeweiligen Abholer festgenommen wurden.

Die Kammer stützte ihre Überzeugung insbesondere auf die Angaben eines geständigen Mittäters, zahlreiche Zeugenaussagen sowie die Auswertung des Mobiltelefons des Angeklagten. Auf dem Gerät fanden die Ermittler unter anderem Bilder von SIM-Karten, Tatbeute und Unterlagen aus Ermittlungsakten gegen bereits verurteilte Abholer. Auch Erkenntnisse aus Telefonüberwachungen belasteten den Angeklagten. Ein Sachverständiger ordnete zudem die Stimme des in den Telefonaten auftretenden Logistikers beziehungsweise Keilers eindeutig dem Angeklagten zu.

Strafmildernd berücksichtigte das Gericht insbesondere die bisherige Straffreiheit des Angeklagten, seine erhöhte Haftempfindlichkeit sowie den teilweise länger zurückliegenden Tatzeitraum.

Strafschärfend wertete die Kammer dagegen seine herausgehobene Stellung innerhalb der Bande sowie eine nach ihrer Einschätzung außerordentlich hohe kriminelle Energie. Die Taten seien hochprofessionell vorbereitet und durchgeführt worden. Zudem habe der Angeklagte gezielt die Hilfsbereitschaft und Sorge älterer, teilweise alleinstehender Menschen um ihre Angehörigen ausgenutzt.

Das Gericht berücksichtigte neben den finanziellen Schäden auch die psychischen Folgen für die Opfer. Diese hätten sowohl unter der vorgespiegelten Notlage als auch unter Schamgefühlen wegen ihrer vermeintlichen Leichtgläubigkeit gelitten. Darüber hinaus stellte die Kammer generalpräventive Erwägungen an. Die Betrugsmasche sei geeignet, den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie das Vertrauen in Polizei und Gerichte zu beschädigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Die Strafkammer ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an.

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