Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das BAG hat den Auskunftsanspruch von Arbeitgebern bei Annahmeverzugsvergütung begrenzt. Auskunft kann über Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur verlangt werden, nicht aber selbständig über Bewerbungen und deren Ergebnis.
Das OVG NRW hat zwei auf behauptete Völkerrechtsverletzungen gestützte Rechtsbehelfe zurückgewiesen. Die Verfahren betrafen das Marinekommando in Rostock und die Überlassung von Heron-Drohnen an Israel.
Der BGH hat die Revision eines wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Mannes verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin I ist damit rechtskräftig.
Das VG Köln hat das Verbot von Parabiose-Versuchen an Mäusen bestätigt. Die Versuche seien für die Tiere schwer belastend und in der beantragten Form nicht ausreichend gerechtfertigt gewesen.
Der BGH hat das Urteil im sächsischen „Munitionsskandal“ teilweise aufgehoben. Das Landgericht Dresden muss prüfen, ob die heimliche Übergabe von 7.000 Schuss dienstlicher Munition an einen privaten Schießausbilder gegen das Waffengesetz verstieß.
Kerstin Nowotny wird zum 1. September 2026 Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Görlitz. Sie führt die Behörde bereits seit Juni 2025 kommissarisch.
Die ZKG hat einen Arzt aus Niederbayern wegen 1.332 mutmaßlich falscher MMR-Impfnachweise und zehn Betrugsfällen angeklagt. Durch die Abrechnung nicht erfolgter Impfungen soll der KVB ein Schaden von rund 21.300 Euro entstanden sein.
Das OLG Frankfurt hat die Herausgabeklage wegen eines Ferrari Daytona abgewiesen. Der Kläger konnte nicht beweisen, dass die Eigentumsübertragung auf einen befreundeten Kfz-Händler lediglich zum Schein erfolgt war.
Bei einer tariflichen Überlastquote für Altersteilzeit können auch Arbeitnehmer außerhalb des persönlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags mitzählen. Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb die Klage eines Beschäftigten auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags abgewiesen.
Der Windpark Zootzen mit elf Windenergieanlagen kann gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Eilantrag des NABU abgelehnt und keine durchgreifenden Verstöße gegen Arten- oder Gebietsschutz festgestellt.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines früheren Rechtsanwalts wegen Untreue weitgehend bestätigt. Er hatte laut Landgericht 700.000 Euro Spendengelder für eigene Zwecke verwendet. Die Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten ist rechtskräftig.
Das Land Rheinland-Pfalz muss einen uneinbringlichen Schmerzensgeldanspruch eines Polizisten nach der Trierer Amokfahrt nicht übernehmen. Das Verwaltungsgericht Trier sieht keinen gezielten rechtswidrigen Angriff auf den Beamten.